Inkassodienstleistungen
Unser Angebot richtet sich sowohl an Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmen als auch an Privatpersonen, die Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs benötigen.
Unsere Tätigkeit soll Ihnen als Entlastung im Rahmen Ihrer eigenen Konzepte und Ideen dienen und Ihre Mitarbeiter entlasten. Aufgrund der digitalen Möglichkeiten ist dies grundsätzlich ortsunabhängig möglich.
Die Kosten für Inkassotätigkeiten können in der Regel beim Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Wir unterstützen Sie bei rückständigen, berechtigten Forderungen, unabhängig von der Höhe.
Büroservice
Unser Büroservice richtet sich an Rechtsanwälte, wobei uns auch gerne Unternehmen und Privatpersonen ansprechen können.
- Übernahme der kompletten Zwangsvollstreckung oder Bereiche hiervon
- Vorbereitende Buchhaltung (§ 6 Nr. 3+4 StBerG)
- Abrechnung nach RVG
- Schulung Kanzleimitarbeiter
