Sandra Hiddemann

Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht? Wir können helfen!

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung rückständiger, berechtigter Forderungen, unabhängig von der Höhe.

 Vorgerichtliches Mahnverfahren

  • Anschriftenprüfung
  • Bonitätsprüfung
  • Aufforderungsschreiben
  • Zahlungsvereinbarungen

Gerichtliches Mahnverfahren

  • Mahnbescheidsantrag
  • Vollstreckungsbescheidsantrag

Zwangsvollstreckung

  • Vollstreckungsandrohung
  • Zwangsvollstreckungsauftrag
  • Einholung Vermögensauskunft
  • Einholung Drittauskünfte
  • Vermögensverzeichnisse und Drittauskünfte auswerten
  • Kontenpfändungen
  • Gehaltspfändungen
  • Zwangssicherungshypothek
  • Zahlungsvereinbarungen
  • uvm.

 Titelüberwachung

Sollte ein Titel aktuell nicht vollstreckbar sein, versuchen wir zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Zwangsvollstreckung. Ein Titel ist 30 Jahre lang gültig.

 Kosten

Die Kosten für Inkassotätigkeiten können in der Regel beim Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Diese lehnen sich an das sogenannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Allgemein

Im Vorfeld unterstützen wir Sie auf Wunsch schon im Bereich des Forderungsmanagements, damit Sie sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern können. Vorhandene Kundenbeziehungen können oftmals gestärkt werden, auch wenn eine Partei einmal in eine finanzielle Notlage gerät. Hier wollen wir unterstützen und für beide Seiten passende Lösungen finden.

Sind Sie Schuldner? Suchen Sie das Gespräch mit uns. Wir finden eine Lösung.

Des Weiteren bestehen Kooperationen  mit Rechtsanwälten, falls dies einmal erforderlich sein sollte.


Weitere Leistungen auf Anfrage möglich.


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Anruf
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